Befreiung von der EEG-Umlage

Welche Firmen sind von der EEG-Umlage befreit?

Die sog. "Besondere Ausgleichsregelung" ermöglicht 1691 Umternehmen eine Befreiung von der EEG-Umlage (2013).
Die jährliche Liste (seit 2010) der Firmen publiziert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf der folgenden Seite: Statistische Auswertungen zur „Besonderen Ausgleichsregelung“.

Was kostet die Solarförderung den Endverbraucher?

Stand 2023
Die EEG-Umlage wurde ab Juli 2022 abgeschafft.

siehe hierzu auch den Artikel EEG-Umlage

historisch:
Die EEG-Umlage 2017 kostete zu ihrem Höchststand 6,88 ct/kWh.
2018 beträgt sie 6,79 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur.de)

Bei einem Stromverbrauch einer Person von 1000 KWh/Jahr entspricht das zusätzlichen Kosten von 68,80 € im Jahr für die Förderung der Photovoltaik, das sind rund 5,73 € pro Monat.

Bemerkenswert ist, dass energieintensive Betriebe Ausnahmegenehmigungen bekommen.

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